
In Deutschland sterben mehr als 5.000 Menschen pro Jahr an den Folgen von Asbest-bedingten Krankheiten, viele der Opfer kommen aus der Baubranche. Es sterben also mehr Menschen an den Folgen von Asbest als an Autounfällen. Das Tückische an Asbest ist, dass man es einatmen kann ohne es zu merken, da es extrem Feinfaserig ist und so in die Atemwege und Lunge gerät.
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das in der Baustoffindustrie seit den 30er Jahren für Brandschutz und Dämmungen verwendet wurde. In Deutschland ist die Verwendung von Asbest seit 1993 verboten, jedes Haus das vor diesem Jahr gebaut wurde kann aber dennoch Asbest enthalten.
So lange es nicht beschädigt ist, kann Asbest harmlos sein. Es sollte aber dennoch regelmäßig gewartet und kontrolliert werden. Wenn es allerdings brüchig wird oder anderweitig Schaden nimmt, dann gast es giftige Dämpfe aus, die lebensbedrohlich sind und Atemwegserkrankungen bis hin zu Lungenkrebs verursachen können. Solche Krankheiten treten aber meist erst als Spätfolge nach vielen Jahren auf, besonders bei Handwerkern, die mit Asbest schon gearbeitet haben bevor die damit verbundenen Risiken bekannt wurden.
Ob auch Ihr Haus Asbest enthält können Sie mit einem professionell durchgeführten Asbest-Gutachten herausfinden.
Oft ist es schwer zu erkennen, aber es gibt typische Materialien die asbesthaltig sein können. Zu diesen gehören:
Wenn Sie vermuten, dass Ihr zu Hause Asbest-belastet sein könnte oder Sie eine Renovierung durchführen möchten und vorher wissen wollen, ob sich Asbest unter den Oberflächen verbirgt, dann sollten Sie ein professionelles Asbest-Gutachten in Auftrag geben. Vorher sollte aber ein Schadstoff-Gutachten durchgeführt werden um die Belastung in der Raumluft und in einzelnen Bauteilen zu messen.
Liegt eine außergewöhnlich hohe Schadstoffbelastung laut Gutachten vor, dann können die nötigen Sanierungsarbeiten auch steuerlich geltend gemacht werden. Bedingung ist nur, dass die Immobilie der Selbstnutzung dient und das Gutachten vor Sanierungsbeginn eingereicht wird.

Für die Entfernung von Asbest sollten Sie in jedem Fall einen quallifizierten Asbest-Entferner anstellen. Denn unsachgemäßes Entfernen oder Beschädigen der asbesthaltigen Materialien erhöhen das Gesundheitsrisiko erheblich und sind daher laut der Verordnung zum Schutz vor Gefahrenstoffe verboten. Die Durchführung von Abbrucharbeiten und von Asbestsanierungen ist nur behördlich zugelassenen Firmen gestattet, denn diese Arbeiten sind sehr aufwendig und müssen die sehr umfangreichen Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS 519) einhalten.
Das Gebäude, in dem Asbest entfernt wurde, ist so lange unbewohnbar bis sich die Asbestfasern abgesetzt haben, eine Reinigung und danach eine erneute Messung der Belastungsgrenzwerte mit unter grenzwertigem Ergebnis durchgeführt wurden.
Bei einer Asbestsanierung muss der Auftraggeber lediglich Strom und Wasser stellen, der Rest wird von der ausführenden Firma mitgebracht, da u.a. Schutzkleidung und luftdicht verschließbare Folien verwendet werden. Die Kosten richten sich nach der Asbestbelastung und dessen Ausmaß und liegen ungefähr bei 6 bis 12 Euro pro Quadratmeter. Diese Kosten enthalten Personal, Demontage, Entsorgung, Deponiegebühr und Transport.