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EU Richtlinie zum Glühlampenverbot

Erdwärmeheizungen
Das Aus für bestimmte
Glühlampen

© ServiceMagic

Das Glühlampenverbot ist eher ein schrittweiser Ausstieg aus dem Vertrieb von bestimmten Glühlampen und wurde in der Richtlinie für die Nutzung von energieverbrauchenden Produkten (EuP) festgelegt. Ziel ist die Förderung des Klimaschutzes. Laut Bundesministerium für Umwelt (BMU) sieht diese Regelung aber kein Verbot bestimmter Techniken vor, sondern stellt vielmehr Anforderungen an die Effizienz der genutzten Lampen. Weniger effiziente Glühlampen, die die Bestimmtungen nicht mehr erfüllen, dürfen demnach ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verkauft werden.

Weiterhin erklärt das BMU, dass diese Regelung sich auf bestimmte Lampentypen bezieht: herkömmliche Glühlampen, Kompaktleuchtstofflampen (auch: Energiesparlampen), Halogenglühlampen und LED-Lampen.

Der sogenannte „Glühlampenausstieg“ erfolgt laut dem BMU in vier Stufen, gegliedert nach Zeitpunkten, ab denen bestimmte Lampenarten nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Kriterien hierfür sind in Verbindung mit den Werten der Leistungsaufnahme (Watt) und dem Lichtstrom (Lumen) festgelegt. Die Stufen werden vom BMU vereinfacht dargelegt:

  1. Stufe: Ab 1. September 2009 – alle matten Glühlampen sowie jegliche mit einer Leistung von mehr als 75 Watt (z.B. 100 Watt) dürfen nicht mehr verkauft werden
  2. Stufe: Bis September 2010 – Glühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen nicht mehr verkauft werden
  3. Stufe: Bis September 2011 – Glühlampen mit mehr als 40 Watt dürfen nicht mehr verkauft werden
  4. Stufe: Ab 1. September 2012 - Nur noch Glühlampen mit 10 Watt und weniger (Lichtstrom von kleiner als 60 Lumen) werden erhältlich sein

Mit diesen Stufen weichen dann auch die weniger effizienten Halogenglühlampen vom Markt und ab 2016 werden nur noch effizientere Versionen (ab Energieeffizienzklasse B) erhältlich sein.

Lampen für Spezialanwendungen (z.B. Ofenlampe, Pflanzen- oder Wachstumslampen) sind aufgrund ihrer technischen Eigenschaften nicht mir Raumbeleuchtung geeignet und daher von der Richtlinie ausgenommen.

Im Folgenden finden Sie eine „Umrechnungstabelle“ von herkömmlichen Glühlampen zu energiesparenden Halogen- und Kopaktleuchtstofflampen. Da Energiesparlampen mit weniger Strom auskommen, benötigen sie eine geringere Wattzahl um die gleiche Helligkeit wir herkömmliche Lampen mit höherer Wattzahl zu produzieren (Quelle: Osram.de):

Wattzahl herkömmliche Glühlampe

Wattzahl Halogenlampe (klar)

Wattzahl Kompaktleuchtstoff-lampen (matt)

25 W

18 W

5 W

35W/ 40 W

28 W

7 W

60 W

42 W

11 W

75 W

52 W

15 W

100 W

70 W

20 W

150W

105 W

30 W